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735 PBG CH-LU

§ 214 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Strafanzeige

Aufsicht, Vollzug, Strafen
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§ 214 PBG · Strafanzeige

1. Jedermann ist berechtigt, Übertretungen gemäss § 213 den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.

2. ...

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