Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
735 PBG CH-LU

§ 186 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Bauplatzinstallationen

Baubewilligung und Baukontrolle
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (231 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 186 PBG · Bauplatzinstallationen

1. Die für die Erstellung und die Änderung von Bauten und Anlagen auf dem Baugrundstück erforderlichen Bauplatzinstallationen, wie Krane, Baracken, Wasser-, Strom- und Telefonanschlüsse, Toilettenanlagen und dergleichen, gelten mit der Erteilung der Baubewilligung als bewilligt.

← § 184 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zuständige Stelle der Gemeinde § 187 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →