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PBG
CH-LU
§ 173 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Planungskosten
Bauvorschriften - Einkaufs- und Fachmarktzentren
§ 173 PBG · Planungskosten
1. Die mit der Ausarbeitung und dem Erlass eines Bebauungsplanes für ein Einkaufs- oder Fachmarktzentrum entstehenden Kosten sind abweichend von § 66 Absatz 1 von den Gesuchstellenden zu tragen. Liegt der Bebauungsplan auch im Interesse Dritter, haben diese nach Massgabe der ihnen erwachsenden Vorteile einen Teil der Kosten zu übernehmen. Bestehen erhebliche öffentliche Interessen am Bebauungsplan, kann die Gemeinde einen Beitrag leisten.
2. Im Übrigen gilt § 66.