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PBG
CH-LU
§ 171 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Besondere Anforderungen an Einkaufszentren
Bauvorschriften - Einkaufs- und Fachmarktzentren
§ 171 PBG · Besondere Anforderungen an Einkaufszentren
1. Einkaufszentren haben sich in die nach dem Richtplan des Kantons, den regionalen Teilrichtplänen und den Richtplänen der Gemeinden sowie nach der kommunalen Nutzungsplanung anzustrebende Siedlungs- und Versorgungsstruktur einzufügen. Insbesondere haben sich ihr Standort, ihre Grösse und ihr Einzugsgebiet nach der im kantonalen Richtplan umschriebenen Bedeutung und Funktion der Siedlungszentren zu richten, denen sie sich zuordnen lassen.
2. Einkaufszentren mit einer Nettofläche über 3000 m² müssen mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sein.