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PBG
CH-LU
§ 16 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Bau- und Nutzungsvorschriften
Planungsvorschriften - Nutzungsplanung - Gemeinsame Bestimmungen
§ 16 PBG · Bau- und Nutzungsvorschriften
1. Die Bau- und Nutzungsvorschriften umschreiben die Bauweise, den Zweck und das Mass der Nutzung für die einzelnen Zonen. Sie sind in diesem Gesetz, in den Vorschriften zum kantonalen Nutzungsplan, im Bau- und Zonenreglement und in den Bestimmungen zu den Bebauungs- und Gestaltungsplänen enthalten.