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735 PBG CH-LU

§ 16 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Bau- und Nutzungsvorschriften

Planungsvorschriften - Nutzungsplanung - Gemeinsame Bestimmungen
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§ 16 PBG · Bau- und Nutzungsvorschriften

1. Die Bau- und Nutzungsvorschriften umschreiben die Bauweise, den Zweck und das Mass der Nutzung für die einzelnen Zonen. Sie sind in diesem Gesetz, in den Vorschriften zum kantonalen Nutzungsplan, im Bau- und Zonenreglement und in den Bestimmungen zu den Bebauungs- und Gestaltungsplänen enthalten.

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