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735 PBG CH-LU

§ 156 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Ausnahmen

Bauvorschriften - Schutz der Gesundheit - Allgemeine Bestimmungen
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§ 156 PBG · Ausnahmen

1. Bei bestimmten Geschossen, bei Umbauten, zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder aus anderen wichtigen Gründen können in der Baubewilligung Ausnahmen von den Bestimmungen der §§ 152-155 gestattet werden.

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