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735 PBG CH-LU

§ 152 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Besonnung

Bauvorschriften - Schutz der Gesundheit - Allgemeine Bestimmungen
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§ 152 PBG · Besonnung

1. Der Bau von Wohnungen, bei denen sämtliche Wohn- und Schlafräume nach Nordost bis Nordwest orientiert sind, ist verboten.

2. In ausgesprochenen Schattenlagen dürfen keine Wohnbauten erstellt werden.

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