Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
735 PBG CH-LU

§ 15 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Nutzungspläne

Planungsvorschriften - Nutzungsplanung - Gemeinsame Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (231 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 15 PBG · Nutzungspläne

1. Nutzungspläne nach diesem Gesetz sind

a. der kantonale Nutzungsplan,

b. der Zonenplan,

c. der Bebauungsplan,

d. der Gestaltungsplan.

2. Sie sind für jedermann verbindlich.

← § 14 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zuständige Stelle der Gemeinde § 16 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →