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735 PBG CH-LU

§ 137 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Gewässerabstand

Bauvorschriften - Abstände - Andere Abstände
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§ 137 PBG · Gewässerabstand

1. Der Gewässerabstand richtet sich nach den Bestimmungen des Wasserbaugesetzes.

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