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735 PBG CH-LU

§ 132 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Besondere Gebäudeabstände[[1]](#articletitle_text_fn_866197_2_1_c)

Bauvorschriften - Abstände - Gebäudeabstand
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§ 132 PBG · Besondere Gebäudeabstände[[1]](#articletitle_text_fn_866197_2_1_c)

1. Bei Kleinbauten beträgt der minimale Gebäudeabstand 4 m.

2. Bauten, die eine Gesamthöhe von 3 m und eine Grundfläche von 10 m² nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten, haben in der Regel keinen Gebäudeabstand einzuhalten.

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