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PBG
CH-LU
§ 132 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Besondere Gebäudeabstände[[1]](#articletitle_text_fn_866197_2_1_c)
Bauvorschriften - Abstände - Gebäudeabstand
§ 132 PBG · Besondere Gebäudeabstände[[1]](#articletitle_text_fn_866197_2_1_c)
1. Bei Kleinbauten beträgt der minimale Gebäudeabstand 4 m.
2. Bauten, die eine Gesamthöhe von 3 m und eine Grundfläche von 10 m² nicht überschreiten und nur Nebennutzflächen enthalten, haben in der Regel keinen Gebäudeabstand einzuhalten.