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PBG
CH-LU
§ 131 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Ordentlicher Gebäudeabstand
Bauvorschriften - Abstände - Gebäudeabstand
§ 131 PBG · Ordentlicher Gebäudeabstand
1. Der minimale Gebäudeabstand entspricht der Summe der gesetzlichen Grenzabstände.
2. Bei Bauten auf dem gleichen Grundstück ist der minimale Gebäudeabstand so zu bemessen, wie wenn eine Grenze zwischen ihnen wäre.