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735 PBG CH-LU

§ 130 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Messweise[[1]](#articletitle_text_fn_866195_2_1_c)

Bauvorschriften - Abstände - Gebäudeabstand
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§ 130 PBG · Messweise[[1]](#articletitle_text_fn_866195_2_1_c)

1. Der Gebäudeabstand ist die Entfernung zwischen den projizierten Fassadenlinien zweier Gebäude.

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