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735 PBG CH-LU

§ 124 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Grenzabstand bei Kleinbauten und Anbauten[[1]](#articletitle_text_fn_866189_2_1_c)

Bauvorschriften - Abstände - Grenzabstand
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§ 124 PBG · Grenzabstand bei Kleinbauten und Anbauten[[1]](#articletitle_text_fn_866189_2_1_c)

1. Bei Kleinbauten und Anbauten beträgt der minimale Grenzabstand 3 m.

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