735
PBG
CH-LU
§ 115 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Strassenbenennung, Häusernummerierung
Bauvorschriften - Allgemeine Bestimmungen
§ 115 PBG · Strassenbenennung, Häusernummerierung
1. Die Benennung der öffentlichen und privaten Strassen, Plätze und Wege und die Häusernummerierung sind Sache der Gemeinde, die begründete Wünsche nach Möglichkeit zu berücksichtigen hat.
2. Ihr Entscheid kann mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.