Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
735 PBG CH-LU

§ 110 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Umfang der Beitragspflicht

Planungsvorteile und -nachteile und Beiträge - Beiträge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (231 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 110 PBG · Umfang der Beitragspflicht

1. Die Beiträge sind im Verhältnis zu den Vorteilen unter Berücksichtigung allfälliger Nachteile, die den Grundstücken aus dem Werk entstehen, zu bemessen.

2. Die Summe der Beiträge der Interessierten darf zusammen mit dem Gemeindeanteil und allfälligen Leistungen von Bund, Kanton usw. die Gesamtkosten nicht übersteigen.

← § 109 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zuständige Stelle der Gemeinde § 111 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →