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PBG
CH-LU
§ 110 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Umfang der Beitragspflicht
Planungsvorteile und -nachteile und Beiträge - Beiträge
§ 110 PBG · Umfang der Beitragspflicht
1. Die Beiträge sind im Verhältnis zu den Vorteilen unter Berücksichtigung allfälliger Nachteile, die den Grundstücken aus dem Werk entstehen, zu bemessen.
2. Die Summe der Beiträge der Interessierten darf zusammen mit dem Gemeindeanteil und allfälligen Leistungen von Bund, Kanton usw. die Gesamtkosten nicht übersteigen.