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PBG
CH-LU
§ 10a Planungs- und Baugesetz (PBG) - Kommunaler Erschliessungsrichtplan
Planungsvorschriften - Richtplanung
§ 10a PBG · Kommunaler Erschliessungsrichtplan
1. Der kommunale Erschliessungsrichtplan zeigt auf, welche Gemeinde- und Privatstrassen, Fuss- und Radwege, Anschlussgeleise sowie Energie-, Frischwasser- und Abwasseranlagen zur Erschliessung der Bauzonen noch erforderlich sind.
2. Er bezeichnet die Erschliessungsanlagen, welche die Gemeinde oder die besonders bezeichneten Erschliessungsträger zu erstellen, auszubauen, zu ersetzen oder für den öffentlichen Gebrauch zu bestimmen haben, und nennt insbesondere
a. den Zeitraum, während dessen die dazu erforderlichen Massnahmen zu treffen sind,
b. die dafür mutmasslich anfallenden Kosten.
3. Der Regierungsrat regelt das Nähere in der Verordnung.