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735 PBG CH-LU

§ 108 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Anmerkung im Grundbuch

Planungsvorteile und -nachteile und Beiträge - Planungsnachteile
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§ 108 PBG · Anmerkung im Grundbuch

1. Die Auszahlung von Entschädigungen für Eigentumsbeschränkungen ist im Grundbuch anzumerken.

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