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735 PBG CH-LU

§ 106 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Grundsatz

Planungsvorteile und -nachteile und Beiträge - Planungsnachteile
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§ 106 PBG · Grundsatz

1. Führen Planungen zu Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, ist nach Artikel 5 Absatz 2 RPG volle Entschädigung zu leisten.

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