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735 PBG CH-LU

§ 1 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zuständige Stelle der Gemeinde

Allgemeines
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§ 1 PBG · Zuständige Stelle der Gemeinde

1. Sofern dieses Gesetz und die rechtsetzenden Erlasse der Gemeinde nichts anderes regeln, ist die zuständige Stelle der Gemeinde der Gemeinderat.

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