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PBG
CH-LU
§ 1 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Zuständige Stelle der Gemeinde
Allgemeines
§ 1 PBG · Zuständige Stelle der Gemeinde
1. Sofern dieses Gesetz und die rechtsetzenden Erlasse der Gemeinde nichts anderes regeln, ist die zuständige Stelle der Gemeinde der Gemeinderat.