733c
EGIVöB
CH-LU
§ 2 Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (EGIVöB) - Zuschlagskriterien (Art. 29 IVöB)
§ 2 EGIVöB · Zuschlagskriterien (Art. 29 IVöB)
1. Zusätzlich zu den in Artikel 29 IVöB erwähnten Kriterien können, unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz, die Kriterien «unterschiedliche Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird» und «Verlässlichkeit des Preises» berücksichtigt werden.