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733b IVÖBAIMPCIAP CH-LU

Art. 35 Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) - Inhalt der Ausschreibung

Ablauf des Vergabeverfahrens
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Art. 35 IVöB · Inhalt der Ausschreibung

1. Die Veröffentlichung einer Ausschreibung enthält mindestens folgende Informationen

a. Name und Adresse des Auftraggebers;

b. Auftrags- und Verfahrensart sowie die einschlägige CPV-Klassifikation, bei Dienstleistungen zusätzlich die einschlägige CPC-Klassifikation;

c. Beschreibung der Leistungen, einschliesslich der Art und Menge, oder wenn die Menge unbekannt ist, eine diesbezügliche Schätzung, sowie allfällige Optionen;

d. Ort und Zeitpunkt der Leistungserbringung;

e. gegebenenfalls eine Aufteilung in Lose, eine Beschränkung der Anzahl Lose und eine Zulassung von Teilangeboten;

f. gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Bietergemeinschaften und Subunternehmern;

g. gegebenenfalls eine Beschränkung oder einen Ausschluss von Varianten;

h. bei wiederkehrend benötigten Leistungen wenn möglich eine Angabe des Zeitpunktes der nachfolgenden Ausschreibung und gegebenenfalls einen Hinweis, dass die Angebotsfrist verkürzt wird;

i. gegebenenfalls einen Hinweis, dass eine elektronische Auktion stattfindet;

j. gegebenenfalls die Absicht, einen Dialog durchzuführen;

k. die Frist zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen;

l. Formerfordernisse zur Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen, gegebenenfalls die Auflage, dass Leistung und Preis in zwei separaten Couverts anzubieten sind;

m. Sprache oder Sprachen des Verfahrens und des Angebots;

n. die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise;

o. bei einem selektiven Verfahren gegebenenfalls die Höchstzahl der Anbieter, die zur Offertstellung eingeladen werden;

p. die Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung, sofern diese Angaben nicht in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind;

q. gegebenenfalls den Vorbehalt, Teilleistungen zuzuschlagen;

r. die Gültigkeitsdauer der Angebote;

s. die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen sowie gegebenenfalls eine kostendeckende Gebühr;

t. einen Hinweis, ob die Beschaffung in den Staatsvertragsbereich fällt;

u. gegebenenfalls zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieter;

v. eine Rechtsmittelbelehrung.

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