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§ 35 Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung, PV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 35 Perimeterverordnung, PV · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt auf den 1. November 1969 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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