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CH-LU
§ 30 Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung, PV) - 2. Entstehen der Beitragspflicht
Beiträge an öffentliche Werke von Gemeindeverbänden und Genossenschaften
§ 30 Perimeterverordnung, PV · 2. Entstehen der Beitragspflicht
1. Die Beitragspflicht entsteht, sobald sie anteilmässig rechtskräftig festgelegt ist.
2. Der Vorstand der Genossenschaft kann nach Massgabe des Baufortschrittes Akontozahlungen verlangen.