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§ 30 Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung, PV) - 2. Entstehen der Beitragspflicht

Beiträge an öffentliche Werke von Gemeindeverbänden und Genossenschaften
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§ 30 Perimeterverordnung, PV · 2. Entstehen der Beitragspflicht

1. Die Beitragspflicht entsteht, sobald sie anteilmässig rechtskräftig festgelegt ist.

2. Der Vorstand der Genossenschaft kann nach Massgabe des Baufortschrittes Akontozahlungen verlangen.

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