Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732 PVRPOP CH-LU

§ 12 Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung, PV) - Entstehen

Beiträge an öffentliche Werke der Gemeinden - Beitragspflicht
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 Perimeterverordnung, PV · Entstehen

1. Die Beitragspflicht entsteht mit der Inbetriebnahme des Werkes oder, im Falle von § 14, mit der Inbetriebnahme einzelner Etappen.

2. Ist der Kostenverteiler rechtskräftig festgelegt, kann die Gemeinde nach Massgabe des Baufortschritts Akontozahlungen verlangen.

← § 11 Perimeterverordnung, PV Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung, PV) - Beiträge an öffentliche Werke § 12a Perimeterverordnung, PV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →