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PVRPOP
CH-LU
§ 12 Verordnung über Grundeigentümer-Beiträge an öffentliche Werke (Perimeterverordnung, PV) - Entstehen
Beiträge an öffentliche Werke der Gemeinden - Beitragspflicht
§ 12 Perimeterverordnung, PV · Entstehen
1. Die Beitragspflicht entsteht mit der Inbetriebnahme des Werkes oder, im Falle von § 14, mit der Inbetriebnahme einzelner Etappen.
2. Ist der Kostenverteiler rechtskräftig festgelegt, kann die Gemeinde nach Massgabe des Baufortschritts Akontozahlungen verlangen.