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CH-LU
§ 3 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen
§ 3 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen
1. Der Beschluss tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.