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CH-LU
§ 2 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen
§ 2 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen
1. Der Beschluss betreffend Vollziehung der Artikel 15 und 95, Absatz 2, des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 wird aufgehoben.