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731 CH-LU

§ 1 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen

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§ 1 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen

1. Die Friedensrichterinnen und -richter legen für den Schaden aus vorbereitenden Handlungen gemäss Artikel 15 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 die Entschädigung fest.

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