731
CH-LU
Kanton Luzern 731
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Luzern
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen
Originalquelle öffnen
1. Die Friedensrichterinnen und -richter legen für den Schaden aus vorbereitenden Handlungen gemäss Artikel 15 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 die Entschädigung fest.
§ 2 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen
Originalquelle öffnen
1. Der Beschluss betreffend Vollziehung der Artikel 15 und 95, Absatz 2, des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 wird aufgehoben.
§ 3 Beschluss über die Zuständigkeit für Entschädigungen aus vorbereitenden Enteignungshandlungen
Originalquelle öffnen
1. Der Beschluss tritt am 1. Juni 2015 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.