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§ 80 Enteignungsgesetz (EntG) - V. Berechnung der Entschädigung

Enteignungsähnliche Eigentumsbeschränkungen
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§ 80 EntG · V. Berechnung der Entschädigung

1. Für die Entschädigungspflicht und die Bemessung der Entschädigung sind die Verhältnisse bei Inkrafttreten der Eigentumsbeschränkung massgebend.

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