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730 ENTG CH-LU

§ 43 Enteignungsgesetz (EntG) - 2. Sistierung

Das Schätzungsverfahren
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§ 43 EntG · 2. Sistierung

1. Im Interesse der zuverlässigen Ermittlung des Tatbestandes können die Schätzungsbehörden das Verfahren ganz oder teilweise sistieren.

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