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730 ENTG CH-LU

§ 41 Enteignungsgesetz (EntG) - 2. Kantonsgericht

Das Schätzungsverfahren
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§ 41 EntG · 2. Kantonsgericht

1. Die Entscheide der Schätzungskommission können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden.

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