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ENTG
CH-LU
§ 38a Enteignungsgesetz (EntG) - b. Organisation
Das Schätzungsverfahren
§ 38a EntG · b. Organisation
1. Die Schätzungskommission ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert und organisatorisch der Gruppe erstinstanzliche Gerichte zugeteilt.
2. Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die Schätzungskommission aus. Es regelt das Nähere zu deren Organisation in einer Verordnung.