Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
73 BO CH-LU

§ 5 Besoldungsordnung für das Staatspersonal (BO) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 BO · Inkrafttreten

1. Die Besoldungsordnung tritt zusammen mit der Änderung des Personalgesetzes vom 12. September 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 4 BO Besoldungsordnung für das Staatspersonal (BO) - Lohnklassen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →