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BO
CH-LU
§ 5 Besoldungsordnung für das Staatspersonal (BO) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 5 BO · Inkrafttreten
1. Die Besoldungsordnung tritt zusammen mit der Änderung des Personalgesetzes vom 12. September 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.