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BO
CH-LU
§ 4 Besoldungsordnung für das Staatspersonal (BO) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 4 BO · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Besoldungsordnung für das Staatspersonal vom 24. Juni 2002 wird aufgehoben.