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BO
CH-LU
§ 2 Besoldungsordnung für das Staatspersonal (BO) - Funktionsgruppen
Besoldungsordnung
§ 2 BO · Funktionsgruppen
1. Die Lohnklassen, die Funktionen und die Funktionsgruppen werden einander wie folgt zugeordnet
Funktionsgruppe | Funktionen | Lohnklassen
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Ia | oberstes Führungskader der Verwaltung, der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden | 14-18
Ib | oberes Fach- und Führungskader der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden, Sonderfunktionen | 14-17
II | oberes und mittleres Führungskader, oberes Fachkader | 8-16
III | Fachangestellte und Angestellte ohne Kaderfunktion | 1-10