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73 BO CH-LU

§ 2 Besoldungsordnung für das Staatspersonal (BO) - Funktionsgruppen

Besoldungsordnung
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§ 2 BO · Funktionsgruppen

1. Die Lohnklassen, die Funktionen und die Funktionsgruppen werden einander wie folgt zugeordnet

Funktionsgruppe | Funktionen | Lohnklassen

--- | --- | ---

Ia | oberstes Führungskader der Verwaltung, der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden | 14-18

Ib | oberes Fach- und Führungskader der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden, Sonderfunktionen | 14-17

II | oberes und mittleres Führungskader, oberes Fachkader | 8-16

III | Fachangestellte und Angestellte ohne Kaderfunktion | 1-10

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