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CH-LU
§ 7 Reglement über die Jagdprüfung - Inhalt und Umfang des Jagdlehrgangs
Jagdlehrgang
§ 7 Reglement über die Jagdprüfung · Inhalt und Umfang des Jagdlehrgangs
1. Der Jagdlehrgang umfasst die Mitarbeit bei der Hege und der Reviergestaltung, die Mitwirkung im Jagdbetrieb sowie die Teilnahme an Kursen über Themen gemäss der Ausbildungsgrundlage der Schweizerischen Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz.
2. Der Jagdlehrgang umfasst mindestens 100 Stunden.