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CH-LU
§ 20 Reglement über die Jagdprüfung - Rechtsmittel
Schlussbestimmungen
§ 20 Reglement über die Jagdprüfung · Rechtsmittel
1. Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit diesem Reglement können nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege angefochten werden.