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726 CH-LU

§ 20 Reglement über die Jagdprüfung - Rechtsmittel

Schlussbestimmungen
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§ 20 Reglement über die Jagdprüfung · Rechtsmittel

1. Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit diesem Reglement können nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege angefochten werden.

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