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§ 12 Reglement über die Jagdprüfung - Prüfungsgebühr

Jagdprüfung - Allgemeine Bestimmungen
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§ 12 Reglement über die Jagdprüfung · Prüfungsgebühr

1. Mit der Anmeldung für die Jagdprüfung ist eine Prüfungsgebühr von 600 Franken zu entrichten.

2. Die Gebühr wird bei Nichtbestehen der Jagdprüfung oder eines Teils davon nicht zurückerstattet.

3. Für die Wiederholung eines Teils der Jagdprüfung wird die Hälfte der Gebühr verlangt.

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