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CH-LU
§ 11 Reglement über die Jagdprüfung - Anmeldung
Jagdprüfung - Allgemeine Bestimmungen
§ 11 Reglement über die Jagdprüfung · Anmeldung
1. Wer die Jagdprüfung ablegen will, meldet sich bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald schriftlich an.
2. Der Anmeldetermin wird von der Dienststelle Landwirtschaft und Wald im Luzerner Kantonsblatt bekannt gegeben.
3. Der Anmeldung ist ein Auszug aus dem schweizerischen Zentralstrafregister beizulegen. Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein.