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§ 5 Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung, KJSV) - Ausschreibungsverfahren

Verpachtung der Jagdreviere
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§ 5 Kantonale Jagdverordnung, KJSV · Ausschreibungsverfahren

1. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald schreibt die Jagdreviere spätestens im Januar des letzten Jagdpachtjahres im Luzerner Kantonsblatt zur Neuverpachtung aus.

2. Die Ausschreibung enthält neben der Mindestpächterzahl und dem Schatzungswert für jedes Jagdrevier den Termin, bis zu welchem die Pachtgesuche bei der Reviergemeinde einzureichen sind.

3. Die Pachtgesuche müssen den Schatzungswert erreichen und der Anforderung betreffend Mindestpächterzahl entsprechen.

4. Mangelhafte oder verspätet eingereichte Pachtgesuche werden bei der Verpachtung der Jagdreviere nicht berücksichtigt.

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