725a
KJSVRCC
CH-LU
§ 26 Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung, KJSV) - Suche und Aneignung von Abwurfstangen
Arten- und Lebensraumschutz
§ 26 Kantonale Jagdverordnung, KJSV · Suche und Aneignung von Abwurfstangen
1. Die Suche und Aneignung von Abwurfstangen ist nur den Jagdpächterinnen und -pächtern sowie den Jagdaufseherinnen und -aufsehern in ihrem Jagdrevier erlaubt.