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725a KJSVRCC CH-LU

§ 26 Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung, KJSV) - Suche und Aneignung von Abwurfstangen

Arten- und Lebensraumschutz
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§ 26 Kantonale Jagdverordnung, KJSV · Suche und Aneignung von Abwurfstangen

1. Die Suche und Aneignung von Abwurfstangen ist nur den Jagdpächterinnen und -pächtern sowie den Jagdaufseherinnen und -aufsehern in ihrem Jagdrevier erlaubt.

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