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§ 11 Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung, KJSV) - Gebühren

Berechtigung zur Ausübung der Jagd
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§ 11 Kantonale Jagdverordnung, KJSV · Gebühren

1. Die Jagdpassgebühren betragen

a. für Jagdpächterinnen und -pächter und Jagdaufseherinnen und -aufseher

1. mit Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 70.- pro Jahr

2. ohne Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 140.- pro Jahr

b. für Jagdgäste

1. mit Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 30.- pro Tag / Fr. 140.- pro Jahr

2. ohne Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 40.- pro Tag / Fr. 280.- pro Jahr

2. Jagdberechtigen aus Jagdrevieren, die an den Kanton Luzern angrenzen, wird der Jagdpass gebührenfrei abgegeben, sofern der Nachbarkanton Gegenrecht gewährt.

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