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KJSVRCC
CH-LU
§ 11 Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonale Jagdverordnung, KJSV) - Gebühren
Berechtigung zur Ausübung der Jagd
§ 11 Kantonale Jagdverordnung, KJSV · Gebühren
1. Die Jagdpassgebühren betragen
a. für Jagdpächterinnen und -pächter und Jagdaufseherinnen und -aufseher
1. mit Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 70.- pro Jahr
2. ohne Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 140.- pro Jahr
b. für Jagdgäste
1. mit Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 30.- pro Tag / Fr. 140.- pro Jahr
2. ohne Wohnsitz im Kanton Luzern: Fr. 40.- pro Tag / Fr. 280.- pro Jahr
2. Jagdberechtigen aus Jagdrevieren, die an den Kanton Luzern angrenzen, wird der Jagdpass gebührenfrei abgegeben, sofern der Nachbarkanton Gegenrecht gewährt.