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723a CH-LU

§ 13a Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee

Fangausübung - Fanggeräte und Fangmethoden - der Angelfischer
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§ 13a Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee

1. Es ist verboten, lebende Köderfische zu verwenden.

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