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722a CH-LU

§ 9 Übereinkunft über den Fischfang im Hallwilersee - Nachtfischerei

Ausübung der Fischerei
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§ 9 Übereinkunft über den Fischfang im Hallwilersee · Nachtfischerei

1. Mit Ausnahme der Freianglerfischerei ist das Fischen am Hallwilersee auch in der Nacht erlaubt.

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