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FiV
CH-LU
§ 8 Fischereiverordnung (FiV) - Gemeinsame Bestimmungen
Ausübung der Fischerei - Ausweise
§ 8 FiV · Gemeinsame Bestimmungen
1. Ausweise enthalten die Personalien der Inhaberin oder des Inhabers sowie den Ort und die Dauer der Gültigkeit.
2. Jahres- und Monatspatente sowie Pacht- und Gastkarten sind mit einer Fotografie der Inhaberin oder des Inhabers zu versehen.
3. Ausweise sind nicht übertragbar.
4. ...