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721 FiV CH-LU

§ 8 Fischereiverordnung (FiV) - Gemeinsame Bestimmungen

Ausübung der Fischerei - Ausweise
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§ 8 FiV · Gemeinsame Bestimmungen

1. Ausweise enthalten die Personalien der Inhaberin oder des Inhabers sowie den Ort und die Dauer der Gültigkeit.

2. Jahres- und Monatspatente sowie Pacht- und Gastkarten sind mit einer Fotografie der Inhaberin oder des Inhabers zu versehen.

3. Ausweise sind nicht übertragbar.

4. ...

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