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721 FiV CH-LU

§ 24 Fischereiverordnung (FiV) - Fischen mit Köderfischen

Ausübung der Fischerei - Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden
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§ 24 FiV · Fischen mit Köderfischen

1. Es ist verboten, lebende Köderfische zu verwenden.

2. Die Verwendung toter Köderfische ist erlaubt. Diese müssen aus dem Gewässer stammen, in dem sie als Köder verwendet werden.

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