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721 FiV CH-LU

§ 20 Fischereiverordnung (FiV) - Verbotene Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden

Ausübung der Fischerei - Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden
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§ 20 FiV · Verbotene Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden

1. In den §§ 17-19 nicht genannte Fang- und Hilfsgeräte und Fangmethoden dürfen nicht eingesetzt beziehungsweise angewendet werden.

2. ...

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