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720 FIG CH-LU

§ 7 Fischereigesetz (FiG) - Fischereireviere

Fischereipacht, Fischereipatente, Freiangelfischerei - Fischereipacht
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§ 7 FiG · Fischereireviere

1. Die zuständige Dienststelle bestimmt die Grenzen der Fischereireviere nach den anerkannten Grundsätzen der Fischerei.

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