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720 FIG CH-LU

§ 6 Fischereigesetz (FiG) - Pachtgewässer

Fischereipacht, Fischereipatente, Freiangelfischerei - Fischereipacht
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§ 6 FiG · Pachtgewässer

1. Der Regierungsrat bezeichnet die Gewässer, die für die Fischerei verpachtet werden.

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