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720 FIG CH-LU

§ 44 Fischereigesetz (FiG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 44 FiG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt unter Vorbehalt der Genehmigung des Bundes am 1. Oktober 1997 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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